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Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger
Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger

Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger

  • Mineralischer NPK-Dünger mit teilweise umhülltem Stickstoff 22-5-5
  • Wirkstoffe: 0,8% 2,4D u. 0,12% Dicamba
  • Profiqualität mit Langzeitstickstoff
  • Kombiniert Unkrautvernichtung mit Langzeit-Rasendüngung
  • Mit behördlicher Zulassung
  • Feingranulat 1-2 mm
  • Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummer 060122-86
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
  • Absolutes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Fläschen (z.B. Gehwege, Auffahrten, Terassen, Wegen, Plätzen), sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen
  • Sicherheitsdatenblatt
N
22.00
P
5.00
K
5.00
Wieviel kg benötige ich?
Aufwandmenge
(g/m²)
Fläche
(m²)
Bedarf
(kg)
3
Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger, 3 kg https://www.agrarshop-online.com/images/produkte/beckmann-unkrautvernichter-plus-rasenduenger_3-kg_t.png 26.95 4015505101905 NewCondition Product 100481 Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang. • Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen. • Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten. • Mit Langzeitdünger für 100 Tage. • Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum. • Verträglich für alle Rasenarten. • Einfach und sicher in der Anwendung. Wirkungsspektrum: Sehr gut wirksam gegen: Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe Ausreichend wirksam gegen: Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten Nicht ausreichend wirksam gegen: Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten ANWENDUNG/DOSIERUNG Die Anwendung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April – September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 – 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Wartezeit Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Aufwandmengen: Dosierung: 20g/m² Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.). Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Hinweise zur Anwendung: • Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern. • Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung. • Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden. • Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt. • Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar. • Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung. • Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. • Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern. • Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. Anwendungsbereich: Freiland, Haus- und Kleingartenbereich Kultur: Rasen Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr. Streuen Aufwand: 20 g/m². Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern. Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet. Hinweise zum Schutz der Umwelt: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
3 kg
Produktnr: 100481
EAN: 4015505101905
✔ Auf Lager, Lieferzeit: 5-8 Werktage
26,95 €*
(8,98 € / kg)
Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger, 10 kg https://www.agrarshop-online.com/images/produkte/beckmann-unkrautvernichter-und-rasenduenger_t.png 52.95 4015505101936 NewCondition Product 100103 Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang. • Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen. • Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten. • Mit Langzeitdünger für 100 Tage. • Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum. • Verträglich für alle Rasenarten. • Einfach und sicher in der Anwendung. Wirkungsspektrum: Sehr gut wirksam gegen: Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe Ausreichend wirksam gegen: Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten Nicht ausreichend wirksam gegen: Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten ANWENDUNG/DOSIERUNG Die Anwendung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April – September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 – 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Wartezeit Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Aufwandmengen: Dosierung: 20g/m² Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.). Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Hinweise zur Anwendung: • Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern. • Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung. • Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden. • Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt. • Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar. • Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung. • Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. • Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern. • Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. Anwendungsbereich: Freiland, Haus- und Kleingartenbereich Kultur: Rasen Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr. Streuen Aufwand: 20 g/m². Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern. Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet. Hinweise zum Schutz der Umwelt: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
10 kg
Produktnr: 100103
EAN: 4015505101936
✔ Auf Lager, Lieferzeit: 5-8 Werktage
52,95 €*
(5,30 € / kg)
Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger, 2x10 kg https://www.agrarshop-online.com/images/produkte/beckmann-unkrautvernichter-und-rasenduenger-2_t.png 99.95 4260698330896 NewCondition Product 101586 Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang. • Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen. • Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten. • Mit Langzeitdünger für 100 Tage. • Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum. • Verträglich für alle Rasenarten. • Einfach und sicher in der Anwendung. Wirkungsspektrum: Sehr gut wirksam gegen: Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe Ausreichend wirksam gegen: Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten Nicht ausreichend wirksam gegen: Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten ANWENDUNG/DOSIERUNG Die Anwendung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April – September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 – 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Wartezeit Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Aufwandmengen: Dosierung: 20g/m² Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.). Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Hinweise zur Anwendung: • Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern. • Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung. • Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden. • Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt. • Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar. • Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung. • Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. • Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern. • Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. Anwendungsbereich: Freiland, Haus- und Kleingartenbereich Kultur: Rasen Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr. Streuen Aufwand: 20 g/m². Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern. Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet. Hinweise zum Schutz der Umwelt: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
2x10 kg
Produktnr: 101586
EAN: 4260698330896
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(5,00 € / kg)
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Beschreibung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger
Sicherheits-
Datenblatt
Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang.
• Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen.
• Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten.
• Mit Langzeitdünger für 100 Tage.
• Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum.
• Verträglich für alle Rasenarten.
• Einfach und sicher in der Anwendung.

Wirkungsspektrum:
Sehr gut wirksam gegen:
Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe
Ausreichend wirksam gegen:
Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten
Nicht ausreichend wirksam gegen:
Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten

ANWENDUNG/DOSIERUNG

Die Anwendung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April – September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 – 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit Freiland:
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Aufwandmengen:
Dosierung: 20g/m²

Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.).

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweise zur Anwendung:

• Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern.
• Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung.
• Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden.
• Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt.
• Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar.
• Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung.
• Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
• Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern.
• Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0.

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:

Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.

Anwendungsbereich: Freiland, Haus- und Kleingartenbereich
Kultur: Rasen
Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr. Streuen
Aufwand: 20 g/m². Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.

Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.

Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen
Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.

EG-DÜNGEMITTEL
22% N Gesamtstickstoff
5% K2O Kaliumoxid
5% P2O5 Phosphorpentoxid
22.00 % Stickstoff fürs Wachstum
Stickstoff dient der Pflanze als Wachstumsnährstoff.
Bei Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger handelt es sich um ein rein mineralisches Düngemittel. Der enthaltene Stickstoff liegt meist teilweise schon in Nitrat vor. Nitrat ist sofort pflanzenverfügbar und führt schnell zu Wachstumserfolgen. Die Wirkung kann je nach Stickstoffform, Hemmer oder Umhüllung bis zu 8 Monate betragen. In der Regel haben die meisten mineralischen Düngemittel eine Wirkung von ca. 4 Wochen. Bei der Düngung mit mineralischen Düngern sollte die empfohlene Dosierung beachtet werden, um Überdüngung, Auswaschung und Verbrennung zu vermeiden.
5.00 % Phosphor zur Verbesserung des Luft- und Wasserhaushalts
Phosphor fördert die Krümmelbildung, welche den Luft- und Wasserhaushalt des Bodens verbessert. Hierdurch wird des weiteren eine Verminderung der Erosions- (Abtragung von Boden durch Wind und Wasser) sowie Verschlämmungsgefahr (Verlagerung von Bodenteilchen an der Bodenoberfläche durch Regentropfen bzw. allgemein durch (auch fließende) Wasserbewegung) bewirkt. Phosphor stabilisiert den Boden und sorgt für Energiezuwachs der Pflanzen. Durch den Phosphorbestandteil bilden sich Brücken zwischen den Humusteilchen.
5.00 % Kalium für die Stärkung des Zellgewebes
Kalium macht die Pflanze durch die Stärkung des Zellgewebes widerstandsfähiger gegen Wettereinflüsse. Dies ist vor allem im frühen Frühjahr und im Herbst zum Schutz vor der kalten Jahreszeit wichtig. Durch Kalium wird die Wasseraufnahme verbessert. Desweiteren ist es wichtig für die Ausbildung neuer Blätter und Früchte.
Zulassung
Zulassungsnummer: 060122-86
Wirkstoff / Gefährliche Inhaltsstoffe: Herbizid – Granulat / Wirkstoffe: 8,0 g/kg (0,8 Gew-%) 2,4-D und 1,2 g/kg (0,12 Gew.-%) Dicamba
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.
Umweltschutz
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
Lagerung
Kühl und trocken lagern, angebrochene Packungen gut verschließen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Da die Anwendung dieses Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir eine Haftung nur für gleichbleibende Qualität.
Handhabung
Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern.• Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung.• Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden.• Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt.• Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen.• Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar.• Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung.• Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.• Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern.• Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0.
Anwendung
Die Anwendung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April - September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 - 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Wartezeit Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Dosierung: 20 g/m2.Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.).
Entsorgung
Packungen nur vollständig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt / Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen fürHaushaltschemikalien zuführen.
Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln





Käuferinformation über die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln





Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig