Maßnahmen zur Begrenzung von Bodenerosion durch die Regeln der GLÖZ 5
Die Regeln der GLÖZ 5 (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) gilt für die Einteilung von Flächen, die durch Wind- und/oder Wasser erosionsgefährdet sind. Daraus werden Vorgaben zur Bewirtschaftung dieser erosionsgefährdeten Gebieten abgeleitet. Dazu teilen die einzelnen Bundesländer die landwirtschaftlichen Flächen je nach Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung in bestimmte Klassen ein.

Zwischenfrüchte eigenen sich in diesem Zusammenhang als guter Erosionsschutz. Ein dichter Bestand an Zwischenfrüchten und damit eine gute Durchwurzelung schützen vor Verdunstung, Winderosion, Wassererosion und Überhitzung. Und das sowohl in grüner als auch in abgestorbener Form.

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