schließen
Merkliste
Keine Produkte auf der Favoritenliste
Mein Agrarshop
schließen
Einloggen
E-Mail-Adresse
Password
Ich habe mein Passwort vergessen!
Du möchtest ein Konto anlegen?
Du hast die Möglichkeit während des Bestellprozesses ein Kundenkonto zu eröffnen.
Für die Eröffnung eines B2B- oder Partnerkontos nimm bitte Kontakt über unser
Kontaktformular
mit uns auf.
schließen
Mein Warenkorb
Warenkorb leeren
Produkte
0,00 €
Zur Kasse
Warenkorb leeren
ReNatura® Bio Luzerne (Medicago sativa)

ReNatura® Bio Luzerne (Medicago sativa)

  • Proteinreiches Futter
  • Nektarreiche Blüten für Nutzinsekten
  • Bindung von Luftstickstoff durch Symbiose mit Rhizobien
  • Ertragsstarke Futterpflanze
  • Trockenheitstolerant
Zusammensetzung
100 %Luzerne
Wieviel kg benötige ich?
Aufwandmenge
(g/m²)
Fläche
(m²)
Bedarf
(kg)
Benötigte
Einheiten
0.5 1
0,5 kg
Produktnr: 101443
GTIN: 4011239681416
13,95
(27,90 € / kg)
-
+
In den Warenkorb
Beschreibung von ReNatura® Bio Luzerne (Medicago sativa)
DIE KÖNIGIN DER FUTTERPFLANZEN

Die Bio Luzerne ist besonders geeignet für kalkreiche und lockere Böden. Die „Königin der Futterpflanzen“ ist mehrjährig und ein beliebtes Futtermittel für viele Nutztiere wie Rinder und Schafe, aber auch bei Kleintieren wie Kaninchen.

In guten Jahren sind mehrere Schnitte der Luzerne und somit eine ertragsstarke Futtergewinnung möglich.

Durch die Symbiose mit knöllchenbildenden Bakterien wird Luftstickstoff zu pflanzenverfügbarem Stickstoff umgewandelt, daher ist keine Düngung notwendig und der Stickstoff steht auch Folgekulturen zur Verfügung.

Produktdetails
  • Aussaatzeitraum: März – August
  • Aussaatstärke: 5 g/m²
  • Aussaattiefe: 2 cm
  • Keimdauer: 1 – 2 Wochen
  • Vegetationsdauer: mehrjährig
  • Wuchshöhe: ca. 60 cm
Hersteller
Feldsaaten Freudenberger GmbH & Co. KG, Magdeburger Straße 2, 47800 Krefeld, Deutschland
https://www.renatura-welten.de/
info@freudenberger.net
Interessantes aus unserem AgrarBlog
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 6: GLÖZ 8
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 6: GLÖZ 8
Flächenstilllegungen nach dem Regelwerk der GLÖZ 8. ... mehr erfahren
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 5: GLÖZ 7
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 5: GLÖZ 7
Seit diesem Jahr 2023 ist nach den Regelungen der GLÖZ 7 der so genannte Fruchtwechsel auf Ackerland verpflichtend. ... mehr erfahren
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 4: GLÖZ 6
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 4: GLÖZ 6
Bodenerosion soll in Europa durch die Regelungen der GLÖZ 6 zukünftig verhindert werden. Sie besagt, dass 80 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes künftig mit Bewuchs bedeckt sein müssen. ... mehr erfahren
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 3: GLÖZ 5
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 3: GLÖZ 5
Die Regeln der GLÖZ 5 bestimmen Maßnahme zur Begrenzung von Bodenerosion in wind-/und wassergefährdeten Gebieten. ... mehr erfahren