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10 kg
Produktnr: 101038
GTIN: 4011239402943
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Beschreibung von WB 215 o. Luzerne Wolff-Mischung o. Luzerne ÖKO
WB 215 o. Luzerne Wolff-Mischung (Originalrezept) ÖKO Weinbergsbegrünung 3-4jährig
Die Mischung ist an die besonders trockenen Lagen unterschiedlicher Weinanbaugebiete angepasst. Unter sehr trockenen Bedingungen
kann die Luzerne aufgrund ihres starken Wurzelwerkes in Wasserkonkurrenz zur ertragsbildenden Rebe stehen. Es empfiehlt sich, in diesen Gebieten auf Luzerne zu verzichten. Die Luzerne wurde durch gleichmäßige Erhöhung der Anteile der anderen Arten ersetzt. Somit bleibt die Vielseitigkeit der Mischung erhalten.
Diese vielseitige, artenreiche Mischung ist geeignet für die zwei- bis dreijährige Begrünung.
Sie enthält Pflanzen, die eine lange Blüteperiode garantieren und somit als Insektennahrung ideal ist.
Der unterschiedliche Wurzelhorizont gewährleistet eine ideale Bodendurchwurzelung.
Die Begrünung ist je nach Keimbedingungen (Saatbett, Wärme- und Feuchteangebot) nach 4 - 6 Wochen befahrbar. Die Pflege kann durch hohes Mulchen oder noch besser durch Walzen erfolgen.
Das Walzen hat den Vorteil, dass die hohen Pflanzen abgeknickt und an den Boden gedrückt werden.
Die lockere, angedrückte Pflanzenmasse hilft dem Überleben aller in der Mischung vorhandenen Arten. Der Boden wird in Trockenzeiten ideal abgedeckt, das Wachstum eingeschränkt und somit die Wasserkonkurrenz für die Rebe stark vermindert. Erosionsschutz und bessere Infiltration von Starkregen können sogar ein Plus an Wasser im Vergleich zum klassischen Magerrasen Kurzschnitt bedeuten. In Trockenzeiten sollte die Begrünung kräftig gewalzt werden. Bewährt hierzu haben sich Güttler Walzen.
Ein Umbruch nach 2 - 3 Jahren ist sinnvoll um die Artenvielfalt mit Neueinsaat wieder zu verbessern. Ein Wechseln der Gassen (Dauerbegrünungsgasse mit der offenen bzw. Winterbegrünungsgasse) ist praxisgerecht.
Seit gut 20 Jahren hat sich diese Begrünung unter allen Bedingungen zum Aufbau der Bodenfruchtbarkeit und der Insektenvielfalt im Weinbau und darüber hinaus bewährt.
Für Saatgutmischungen mit max. 30% konventionellen Komponenten (sogenannte „70/30 Mischungen“) von Arten bzw. Sortengruppen, die auf Allgemeine Genehmigung stehen gilt das neue EU-Bio-Recht (VO (EU) 2018/848).
Vor der Aussaat dieser 70/30-Saatgutmischungen müssen sich die Landwirt*innen für alle konventionellen Arten bzw. Sorten der Mischung eine Bestätigung (Allgemeine Genehmigung) über die oXs ausdrucken.
Allgemeine Genehmigungen für Gemengepartner in 70/30-Mischungen können auch dann beantragt werden, wenn ökologisch vermehrtes Pflanzenvermehrungsmaterial verfügbar ist.
Sie können das Bestätigungsformular wie folgt aufrufen:
Melden Sie sich unter „Mein Konto“ mit Ihren Benutzerdaten an. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, dann können Sie dies zuvor durch klicken auf Menü > Registrieren, mit Hilfe der Kundennummer bei Ihrer Kontrollstelle tun.
Geben Sie in der Schnellsuche die entsprechende Art (konventioneller Gemengepartner) ein.
Klicken Sie vor dem richtigen Suchergebnis auf den Pfeil um sich die Sortengruppe anzeigen zu lassen.
Neben der Sortengruppe finden Sie zunächst die Anzahl der Angebote und die Einstufung. Klicken Sie auf den Button "zur Bestätigung", um zum Bestätigungsformular zu gelangen. Hier geben Sie den Sortennamen, Menge und Fläche ein und speichern das Formular ab. Bitte legen Sie das Bestätigungsformular bei einer Kontrolle vor.