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25 kg Winter
Produktnr: 105071
GTIN: 4260698330490
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25 kg Winter
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25 kg Sommer ARVIKA
Produktnr: 101961
GTIN: 4011239986900
59,95 €* (2,40 € / kg)
Beschreibung von Futtererbse - Saaterbse (Pisum sativum) ÖKO
Grobkörnige Hülsenfrüchte – Eiweißreiche Kultur für Futter und Marktfrucht
Grobkörnige Hülsenfrüchte werden hauptsächlich als Kraftfutter für Milchkühe und Geflügel verwendet. Sie eignen sich sowohl zur Eiweißproduktion im eigenen Betrieb als auch als Marktfrucht. Zudem sind sie nicht sehr anspruchsvoll an Klima und Boden, wodurch sie vielseitig eingesetzt werden können.
Als Hauptanbauprodukt werden grobkörnige Hülsenfrüchte zur Körnernutzung angebaut. Dazu zählen insbesondere Lupinen, Ackerbohnen und Erbsen. Beim Anbau von Lupinen spielt der Bodentyp eine wichtige Rolle. Ackererbsen und Wickenarten werden außerdem häufig in Mischungen für Futterzwecke eingesetzt. Von besonderer Bedeutung sind die durch Knöllchenbakterien gebildeten Stickstoffreste im Boden, die der nachfolgenden Kultur zur Verfügung stehen.
Eigenschaften
Hauptsächlich als Kraftfutter für Milchkühe und Geflügel geeignet.
Zur Eiweißproduktion im Betrieb oder als Marktfrucht nutzbar.
Nicht sehr anspruchsvoll an Klima und Boden.
Knöllchenbakterien hinterlassen Stickstoffreste für die Folgekultur.
Einsatzbereich
Die grobkörnigen Hülsenfrüchte eignen sich für den Hauptanbau zur Körnernutzung sowie für die Eiweißproduktion im eigenen Betrieb. Lupinen, Ackerbohnen und Erbsen werden überwiegend als Marktfrucht oder Futter angebaut, während Ackererbsen und Wickenarten häufig Bestandteil von Futtermischungen sind.
Aussaat
Saatstärke:140–170 kg/ha
Hersteller
Informationen zu 70/30 Saatgutmischungen
Bei der Verwendung von Bio/Öko- Mischungen, die nicht 100% ökologisch sind, greift die 70/30 Regelung.
Für Saatgutmischungen mit max. 30% konventionellen Komponenten (sogenannte „70/30 Mischungen“) von Arten bzw. Sortengruppen, die auf Allgemeine Genehmigung stehen gilt das neue EU-Bio-Recht (VO (EU) 2018/848).
Vor der Aussaat dieser 70/30-Saatgutmischungen müssen sich die Landwirt*innen für alle konventionellen Arten bzw. Sorten der Mischung eine Bestätigung (Allgemeine Genehmigung) über die oXs ausdrucken.
Allgemeine Genehmigungen für Gemengepartner in 70/30-Mischungen können auch dann beantragt werden, wenn ökologisch vermehrtes Pflanzenvermehrungsmaterial verfügbar ist.
Sie können das Bestätigungsformular wie folgt aufrufen:
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Neben der Sortengruppe finden Sie zunächst die Anzahl der Angebote und die Einstufung. Klicken Sie auf den Button "zur Bestätigung", um zum Bestätigungsformular zu gelangen. Hier geben Sie den Sortennamen, Menge und Fläche ein und speichern das Formular ab. Bitte legen Sie das Bestätigungsformular bei einer Kontrolle vor.