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In allen Bundesländern - außer Brandenburg - sind Blühflächen und -streifen sowie Brachen auch als freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig. Diese Maß nahmen sind für fünf Jahre bindend. Eine Kombination von öFV und AUKM ist nicht in allen Ländern und Programmen möglich. Bitte informieren Sie sich, welche Maßnahmen aktuell in den einzelnen Bundesländern gelten.
Seien wir ehrlich: Gemüsebeete sehen in der kalten Jahreszeit einfach trostlos aus. Mit einer Gründungung kann dem Kahlschlag begegnet werden. ... mehr erfahren