Beschreibung von HACK Unkrautvernichter mit Rasendünger
Sicherheits-
Datenblatt
Hack Unkrautvernichter mit Rasendünger
- Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang
- Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen
- Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten
- Mit Langzeitdünger für 100 tage
- Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum
- Verträglich für alle Rasenarten
- Einfach und sicher in der Anwendung
Wirkungsspektrum:
Sehr gut wirksam gegen:
- Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe
Ausreichend wirksam gegen:
- Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten
Nicht ausreichend wirksam gegen:
- Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten
Anwendung:
Die Anwendung von
Hack Unkrautvernichter mit Rasendünger ist während der gesamten
Vegetationsperiode (April - September) möglich, jedoch
nicht im Ansaatjahr.
Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm);
nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder
Bodentemperaturen unter 8 - 10°C.
Maximal
eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit Freiland:
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Dosierung:
- 20 g/m² (bis 500 m²)
Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen.
Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung und Handhabung des Mittels.
Herbizid-Granulat
Wirkstoffe:
- 8,0 g/kg (0,8 Gew.-%) 2,4-D
- 1,2 g/kg (0,12 Gew.-%) Dicambay
Enthält
2,4-D und
Methylenharnstoff. Kann
allergische Reaktionen hervorrufen.
Hinweise
- Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Inhalt / Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen.
Informationen zum Anwendung
Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr, streuen; Aufwand: 20 g/m2, max. 1 Anwendungfür die Kultur bzw. je Jahr. Mittel und/oder dessen Behälter in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräutergenügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern · Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Hack Unkrautvernichter mit Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung · Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden. · Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt · Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar · Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung · Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt · Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern
Informationen zum Handhabung
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete u. –bestimmungen: Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. Anwendungsbereich: Freiland, Haus- und Kleingartenbereich; Kultur: Rasen; Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr, streuen; Aufwand: 20 g/m2, max. 1 Anwendungfür die Kultur bzw. je Jahr. Mittel und/oder dessen Behälter in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Informationen zum Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl-bund.de) zu beachten. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Fläche ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.Erste Hilfe: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln. Nach Hautkontakt mit viel Wasser abspülen. Nach Augenkontakt Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Informationen zum Umweltschutz
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Das gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
Informationen zur Lagerung
Kühl und trocken lagern, angebrochene Packungen gut verschließen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Da die Anwendung dieses Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir eine Haftung nur für gleichbleibende Qualität.
Informationen zur Entsorgung
Packungen nur vollständig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt / Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen.
Hersteller
HHG Handelsgesellschaft für Kalk- & Düngemittel mbH, Pierer Str. 2, 52379 Langerwehe, Deutschland
http://www.hack-duenger.de
info@hack-duenger.de