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Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger

Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger

  • Mineralischer NPK-Dünger mit teilweise umhülltem Stickstoff 22-5-5
  • Wirkstoffe: 0,8% 2,4D u. 0,12% Dicamba
  • Profiqualität mit Langzeitstickstoff
  • Kombiniert Unkrautvernichtung mit Langzeit-Rasendüngung
  • Mit behördlicher Zulassung
  • Feingranulat 1-2 mm
  • Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummer 060122-86
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
  • Absolutes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Fläschen (z.B. Gehwege, Auffahrten, Terassen, Wegen, Plätzen), sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen
N
22.00
P
5.00
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5.00
Wieviel kg benötige ich?
Aufwandmenge
(g/m²)
Fläche
(m²)
Bedarf
(kg)
20
3 kg
Produktnr: 100481
GTIN: 4015505101905
24,95
(8,32 € / kg)
-
+
In den Warenkorb
3 kg
Produktnr: 100481
GTIN: 4015505101905
24,95 €*
(8,32 € / kg)
10 kg
Produktnr: 100103
GTIN: 4015505101936
49,95 €*
(5,00 € / kg)
2x10 kg
Produktnr: 101586
GTIN: 4260698330896
89,95 €*
(4,50 € / kg)
Beschreibung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger
Sicherheits-
Datenblatt
Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang.
• Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen.
• Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten.
• Mit Langzeitdünger für 100 Tage.
• Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum.
• Verträglich für alle Rasenarten.
• Einfach und sicher in der Anwendung.

Wirkungsspektrum:
Sehr gut wirksam gegen:
Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe
Ausreichend wirksam gegen:
Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten
Nicht ausreichend wirksam gegen:
Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten

ANWENDUNG/DOSIERUNG

Die Anwendung von Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April – September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 – 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit Freiland:
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Aufwandmengen:
Dosierung: 20g/m²

Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.).

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweise zur Anwendung:

• Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern.
• Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Beckmann Unkrautvernichter plus Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung.
• Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden.
• Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt.
• Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar.
• Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung.
• Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
• Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern.
• Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0.

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:

Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.

Anwendungsbereich: Freiland, Haus- und Kleingartenbereich
Kultur: Rasen
Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr. Streuen
Aufwand: 20 g/m². Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.

Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.

Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen
Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
Hersteller
BECKMANN & BREHM GmbH, Hauptstraße 4, 27243 Beckeln, Deutschland
https://beckhorn.de
info@beckhorn.de