Zwischenfrüchte und die neuen GLÖZ-Standards der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP)
Zwischenfrüchte und ihr möglicher Einsatz für die unterschiedlichen Regeln des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ).
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 2: GLÖZ 4
Die Regelungen des GLÖZ-Standards 4 zu Pufferstreifen entlang Gewässern und der mögliche Einsatz von Zwischenfrüchten zur Begrünung.
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 3: GLÖZ 5
Die Regeln der GLÖZ 5 bestimmen Maßnahme zur Begrenzung von Bodenerosion in wind-/und wassergefährdeten Gebieten.
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 4: GLÖZ 6
Bodenerosion soll in Europa durch die Regelungen der GLÖZ 6 zukünftig verhindert werden. Sie besagt, dass 80 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes künftig mit Bewuchs bedeckt sein müssen.
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 5: GLÖZ 7
Seit diesem Jahr 2023 ist nach den Regelungen der GLÖZ 7 der so genannte Fruchtwechsel auf Ackerland verpflichtend.
Zwischenfrüchte und die neue GAP 2023, Teil 6: GLÖZ 8
Flächenstilllegungen nach dem Regelwerk der GLÖZ 8.