Shop durchsuchen Merkliste Kundenkonto AgrarBlog Warenkorb Kategorien
Finden
GAP 2023 - Ratgeber

GAP 2023 - Ratgeber

Nach reichlich politischem Gezerre steht sie nun, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode 2023 bis 2027. Viele von Ihnen, die vielleicht gerade erst an die „Greening-GAP“ von 2014 gewöhnt sind, werden sich fragen: Warum schon wieder alles neu?

Zurück Zurück
GAP 2023 - Regularien, Möglichkeiten und Chancen für mehr Vielfalt
Warum die neue GAP 2023? – Hintergründe und Ziele

Nach reichlich politischem Gezerre steht sie nun, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode 2023 bis 2027. Viele von Ihnen, die vielleicht gerade erst an die „Greening- GAP“ von 2014 gewöhnt sind, werden sich fragen: Warum schon wieder alles neu?

Die Antwort: Weil nichts so beständig wie der Wandel ist!

Gewandelt haben sich …
  • Landwirtschaft und die Agrarstruktur
  • gesellschaftspolitische Anforderungen an die Landwirtschaft
  • Erkenntnisse bezüglich Folgen des Klimawandels auf die Landwirtschaft
  • Einsichten bezüglich Folgen intensiver Landwirtschaft auf Artenreichtum und Biodiversität in der Agrarkulturlandschaft
Vor diesem Hintergrund lassen sich die Ziele der neuen GAP ableiten:

Wie bisher auch …

  • Einkommens- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe
  • Gewährleistung möglichst regionaler Lebensmittelversorgungssicherheit

Neue Akzente und Ziele …

  • weitere Abkehr vom Prinzip der rein flächengebundenen Direktzahlungen
    • perspektivisch sollen die Direktzahlungen weiter abgebaut und die gesamte EU-Agrarförderung rein maßnahmengebunden vergeben werden
  • noch stärkere Verankerung des Prinzips „Keine Leistung ohne konkrete Gegenleistung für den Umwelt- und Klimaschutz“
    • Motiv dahinter: Der Landwirt erhält öffentliches Geld, also soll er dafür auch öffentliche Leistungen für das Ökosystem und die Agrarkulturlandschaft liefern
  • mehr nationale Eigenverantwortung und nationaler Gestaltungsspielraum, weniger Kontrolle durch Brüssel
  • Beitrag zur Agrarwende
  • Umsetzung der Grünen Architektur der europäischen Agrarpolitik
GAP 2023 - Hintergründe und Ziele
Mit diesem Ratgeber wollen wir Ihnen alles Wichtige rund um die neue GAP mit auf den Weg geben. Er soll Ihnen als Leitfaden dienen, um das Dickicht neuer Regelungen schnell zu durchblicken und Ihren Betrieb mit Blick auf EU-Agrarförderung bestmöglich vorzubereiten. Die bekannten zwei Säulen bleiben erhalten, werden jedoch mit neuen bzw. anderen Maßnahmen und Anforderungen bestückt. In der folgenden Grafik werden die Neuerungen im Vergleich mit den alten GAP-Regeln dargestellt:



Im Fokus dieses Ratgebers liegt die Beschreibung der Maßnahmen aus der ersten Säule. Diese umfasst die neue, erweiterte Konditionalität, welche im ersten Teil ab Seite 12 dargestellt wird. Die Konditionalität vereint im Wesentlichen das bisherige Regelwerk der Cross Compliance und die Greening-Maßnahmen. Im neuen Sprachgebrauch ist anstelle von Cross Compliance vom Zusammenspiel aus GAB (Grundanforderungen an die Betriebsführung) und GLÖZ (Standards zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) die Rede.

Hier finden Sie die Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV):
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/GAPDZV.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Hier finden Sie die erste Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV):
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/1-vo-aend-gap-direktzahlungen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
GAP 2023 - Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)

Die wichtigsten Regelungen für die Landwirte aus insgesamt 13 Rechtsakten (Richtlinien und Verordnungen) der EU-Agrarpolitik.
Sie alle behandeln …

  • Umweltschutz
  • Lebens- und Futtermittelsicherheit
  • einheitliche Kennzeichnung und Registrierung von Tieren
  • Tiergesundheit
  • Pflanzengesundheit
  • Tierschutz

Als Fachrecht galten und gelten die Rechtsakte bereits unabhängig von der GAP, nun werden sie auf neue Art und Weise an den Erhalt der EU-Agrarförderung geknüpft.

GAP 2023 - Standards zur Erhaltung der Flächen in Gutem Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand (GLÖZ)

Dazu zählen verschiedene Standards, durch die vor allem …

GLÖZ
  1. Erhalt von Dauergrünland (§ 2 - § 10 GAP-KondVO)
  2. Mindestschutz von Feuchtgebieten (§ 11 - § 13 GAP-KondVO)
  3. Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (§ 14 GAP-KondVO)
  4. Pufferstreifen entlang von Wasserläufen ohne PSM und Düngung (§ 15 GAP-KondVO)
  5. Maßnahmen zur Begrenzung von Bodenerosion (§ 16 GAP-KondVO)
  6. Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten (§ 17 GAP-KondVO)
  7. Fruchtwechsel auf Ackerland (§ 18 GAP-KondVO)
  8. Mindestanteil nichtproduktiver Flächen und von Landschaftselementen an Ackerland (§ 19 - § 23 GAP-KondVO)
  9. Umgang mit umweltsensiblem Dauergrünland (§ 24 - § 28 GAP-KondVO)
... geregelt werden.
GAP 2023 - Regeln zur Konditionalität

Nur wer die Regeln zur Konditionalität einhält, kann EU-Agrarprämien erhalten.

Neben der neuen, erweiterten Konditionalität gehören auch die Öko-Regelungen (= Eco Schemes) zur ersten Säule. Mitgliedsstaaten der EU müssen für die Betriebe einen Katalog an Öko-Regelungen zur Verfügung stellen. Für die Betriebe ist die Teilnahme an einer oder mehreren Öko-Regelungen freiwillig. Die deutsche Bundesregierung bietet hiesigen Betrieben 7 verschiedene Öko-Regelungen an. Diese werden im zweiten Teil dieses Ratgebers beleuchtet. Die zweite Säule setzt sich wie bisher auch im esentlichen aus den freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zusammen, welche derzeit in den verschiedenen politischen Gremien und Organisationen finalisiert werden.
Die zweite Säule ist nicht Bestandteil dieses Ratgebers.

GAP 2023 - Umsetzung

Durch die EU-Kommission wird die GAP für alle EU-Länder beschlossen und stellt so die Grundlage für die nationale Umsetzung der Vorgaben dar.

GAP 2023 - 2027
  • Umschichtung in 2. Säule
    • bereits aus früheren GAPs bekannt
  • Umverteilung zu Gunsten "erster" Hektare
    • bereits aus letzter GAP bekannt, Umfang und Bedeutung jedoch ausgeweitet
  • Junglandwirteförderung
    • bereits aus letzter GAP bekannt, Umfang und Bedeutung jedoch ausgeweitet
  • Konditionalität
    • neu, fasst ehemaliges Greening und Cross Compliance zusammen
  • Eco Schemes
    • neu ? ökologische Maßnahmen der Landwirtschaft auf freiwilliger Basis
  • gekoppelte Einkommensstützung Tiere
    • "zurück zu den Wurzeln", in den GAPs der 90er und 00er Jahre gab es zahlreiche, an eine Kultur oder Tierart gekoppelte Prämien

GAP 2023 - Konditionalität

Konditionalität (lateinisch conditio, „Bedingung“) bezeichnet im Rahmen einer Staatsschuldenkrise und in der Entwicklungszusammenarbeit die mit Kreditzusagen oder Zahlungen verbundene Erteilung von Auflagen durch Gläubigerinstitutionen oder Geberstaaten.“ (Gabler Wirtschaftslexikon)

Im Bezug der GAP bedeutet das, dass eine Förderung nur ausgezahlt wird, wenn vorgegebene Auflagen eingehalten und somit die Konditionen erfüllt wurden.

Unter dem Begriff „Erweiterte Konditionalität“ hat die Kommission vorgeschlagen, dass in der Förderperiode 2014-2022 eingeführte Greening der Direktzahlungen (1. Säule) und die Bestimmungen des Cross Compliance (Voraussetzung für Zahlungen aus 1. und 2. Säule) zusammenzulegen.

Womit können Sie in der neuen Förderperiode rechnen, wenn Sie GLÖZ und GAB einhalten?

Basisprämierd. 149-158 €/ha landwirtschaftliche Fläche (LF) (bisher: 172-180 €/ha LF)
Umverteilungsprämie
FlächenspanneFörderhöhe (€/ha)
1. bis 40. ha LF69
41. bis 60. ha LF41

(bisher: 50 € für 1. bis 30. ha LF + 30 € für 31. bis 46. ha LF)

Junglandwirteförderung115 €/ha für 1. bis 120. ha LF (bisher: 44 €/ha für 1. bis 90. ha LF)
Gekoppelte Einkommensstützung
für bestimmte Tierarten
  • Ziel: Förderung der gesellschaftlich gewünschten extensiven Weidehaltung von Muttertieren
  • Nutzen mit Blick auf die Offenhaltung besonders kleinerer Grünlandschläge
MutterküheMutterschafe/ -ziegen
mind. 3 weibl. Tieremind. 6 weibl. Tiere
Möglichkeit für WeidegangMöglichkeit für Weidegang
mind. 1 x gekalbtmind. 10 Monate alt
78 €/Tier35 €/Tier

Hier finden Sie die Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAPKondV):
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/GAPKondV.pdf?__blob=publicationFile&v=3

GAP 2023 - Konditionalität - Dauergrünland-Umbruchverbot

(§ 2 - § 10 GAP-KondVO) GLÖZ 1

Faktencheck

  • Jegliche geplante Umwandlung von Dauergrünland (DGL) in eine andere Nutzung bedarf einer Genehmigung
  • Lage und Größe der umzubrechenden Fläche ist im Genehmigungsantrag anzugeben (§ 3 GAP-KondVO)
  • Ersatzfläche muss geschaffen werden (§ 3 GAP-KondVO)
    • Lage und Größe der Ersatzfläche ist ebenfalls anzugeben
    • Ersatzfläche muss in fünf aufeinanderfolgenden Jahren als DGL genutzt werden (§ 4 GAP-KondVO)
  • Nach dem 1. Januar 2021 entstandenes DGL kann - vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen - ohne Genehmigung umgewandelt werden
  • Umwandlung ist bei zuständiger Behörde anzuzeigen (§ 6 GAP-KondG)
  • Bagatellregelung: Dauergrünland mit einer Fläche bis zu 500 m2 (pro Betrieb und Jahr) kann ohne Genehmigung umgebrochen werden (§ 11 der GAP-KondG)

Unsere Empfehlung

Da der Grünlandumbruch mit der neuen GAP noch schwieriger wird als bisher, gilt es durch ein regelmäßiges Nachsaatregime mit hochwertigen und empfohlenen Mischungen den Umbruch zu vermeiden. Die hohen bürokratischen Hürden, der zeitliche und finanzielle Aufwand sowie die negativen Umweltwirkungen (Mineralisation, Humusabbau etc.) rechtfertigen regelmäßige Grünlandpflege- und Nachsaatmaßnahmen. Mit Blick auf die zunehmenden Extremwetterlagen im Zuge des Klimawandels hat sich ein gesplittetes Nachsaatregime mit jeweils 5 bis 7 kg/ha im zeitigen Frühjahr und im Spätsommer bei nachlassender Konkurrenzkraft der Altnarbe als überlegen herausgestellt.

Für optimale Nachsaaterfolge bieten sich unsere leistungsfähigen MehrGras 500er Mischungen besonders an. Sie alle sind durch Deutsches Weidelgras als wesentliche Komponente gekennzeichnet. Sie unterscheiden sich durch die Zusammensetzung an Sorten aus dem frühen, mittleren und späten Segment und dem möglichen Gehalt an Weißklee. Bei Fragen, welche MehrGras 500er Mischung für Ihre Situation und Ihren Betrieb die richtige ist, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mit diesen Maßnahmen sichern Sie Ihre Narbenqualität und können auf eine Neuansaat verzichten.

Sollten Sie bei starken Narbenschäden (> 40 %) eine Grünland-Neuanlage planen, setzen Sie auf Qualitätssaatgut aus unserem MehrGras-Programm (Landwirtschaftlicher Hauptkatalog) Für jeden Standort und Nutzungszweck bieten wir Ihnen passgenau die richtige Mischung an.

GAP 2023 - Konditionalität - Pufferstreifen

(§ 15 GAP-KondVO) GLÖZ 4

Faktencheck

  • 3 m breiter Pufferstreifen zwischen Gewässern und landwirtschaftlichen Flächen
    • gemessen ab der Böschungskante
  • Regionen, in denen die Flächen in erheblichem Maße von Be- und Entwässerungsgräben durchzogen sind (z. B. nasses Dreieck in Niedersachsen)
    -> Breite soll nach länderspezifischen Entscheidungen verringert werden können
    • Mindestbreite: 1 m
    • In roten Gebieten keine Abweichung von 3 m breiten Pufferstreifen möglich
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Düngemitteln auf Pufferstreifen verboten
  • Alle Regelungen zum Gewässerschutz aus Düngeverordnung, Wasserhaushaltsgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gelten weiterhin
  • Anrechenbarkeit auf 4%-Pflicht-Brache, weitere Eco Schemes (z. B. Altgrasstreifen) und AUKM unter Umständen möglich
  • Beerntung möglich

Unsere Empfehlung

Überlassen Sie nichts dem Zufall und nehmen Sie eine gezielte Begrünung Ihrer Pufferstreifen mit Blühoder Begrünungsmischungen vor. Pflanzenbaulich und ökologisch macht eine solche Begrünung zur Unkrautunterdrückung sowie zur Verhinderung einwandernder Pflanzen und Gehölze von der Böschung in die Fläche in jedem Fall Sinn.

Neben unseren Mischungen Ein- und Mehrjährige Blühpflanzen Eco Scheme 1 b/c bietet sich der Einsatz von einfachen Gräsermischungen oder klassischen Kleegrasmischungen an.

GAP 2023 - Konditionalität - Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

(§ 17 GAP-KondVO) GLÖZ 6

Faktencheck

  • Auf 80 % der betrieblichen Ackerfläche ist eine Mindestbodenbedeckung im Winter vorgeschrieben
    -> Zeitraum: 15.11. bis 15.01.

    Dazu sind 8 Maßnahmen möglich:
    1. mehrjährige Kulturen
    2. Winterkulturen
    3. Zwischenfrüchte
    4. Stoppelbrachen von Körnerleguminosen und Getreide (Bodenbearbeitung verboten)
    5. Begrünungen, die nicht unter Nummer 1 bis 4 fallen
    6. Mulchauflagen (möglich auch nach späträumenden Kulturen mit verbleibendem Ernterest, aber ohne Bodenbearbeitung)
    7. mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung
    8. Folien, Fliese, Netzabdeckungen
  • Frühe Sommerkulturen -> gesät/ gepflanzt bis 30.03., in Höhenlagen > 500 m ü. NN bis 15.04.): Mindestbodenbedeckung vom 15.09. bis 15.11.
  • Schwere Böden (= 17 % Ton): Mindestbodenbedeckung von Ernte bis 15.10.
  • Obst- und Rebflächen: Mindestbodenbedeckung durch Selbstbegrüung oder gezielte Aussaat vom 15.11. bis 15.01.
  • Auf Ackerfläche (AF), die bereits in besondere Maßnahmen zum Boden- und Erosionsschutz einbezogen ist, brauchen die Mindestanforderungen zur Bodenbedeckung nicht weiter beachtet werden. Grund: Bestehende Maßnahmen sind umfangreicher/ strenger

Unsere Empfehlung

Entscheiden Sie sich immer, egal nach welcher Kultur, lieber für eine gezielte Ansaat mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten, als die Fläche nach Ernte der Hauptfrucht sich selbst zu überlassen. Egal ob selbstbegrünte Stoppelflächen oder Rüben-, Kartoffel-, Gemüse- oder Silomaisflächen mit marginalen Anteilen an Ernteresten als Mulchauflage: Gezielt angelegte Begrünungsmaßnahmen bieten deutliche pflanzenbauliche Vorteile für Sie. An erster Stelle sind sie ein wirksames Instrument zur Unkrautunterdrückung. Stoppelbrachen bzw. Mulchauflagen hingegen stellen ein passives Instrument ohne pflanzenbauliche Steuerungsmöglichkeiten dar.

Durch eine gezielte Ansaat mit Zwischenfrucht- oder Begrünungsmischungen können Sie in der zur Verfügung stehenden, kurzen Zeitspanne deutlich leichter einen standort- und fruchtfolgeangepassten Pflanzenbestand etablieren. Darüber hinaus helfen Ihnen im Rahmen Ihrer betriebsindividuellen Ackerbaustrategie unsere Mischungen, Ziele rund um die Themen Unkrautunterdrückung, Bodenbedeckung, Erosionsschutz, Humusmehrung, Bodengare sowie Schädlingsmanagement (z. B. Nematodenreduzierung) zu erreichen.

Gerne beraten wir Sie hierzu, um für Ihre Fruchtfolge und Ihren Schlag die ideale Reinsaat oder Mischung zu finden. Unser umfangreiches und ausgefeiltes Zwischenfruchtsortiment hält Lösungsansätze für alle Fruchtfolgen und Anbaugebiete bereit.

Keine Produkte