Beschreibung von DSV TerraLife® N-Fixx o. Buchweizen Zwischenfruchtmischung
DSV N-Fixx 50 ist hervorragend für Mais- / Wintergetreidefruchtfolgen geeignet. Die Mischung ist schossfest und eignet sich auch für frühe Saattermine.
N-Fixx 50 kann in Bundesländern, in denen der Leguminosenanteil in der Zwischenfruchtmischung auf max. 50 % reduziert ist, ohne Einschränkung durch den Leguminosenanteil gedüngt werden. Hierzu die aktuellen Gesetzestexte beachten.
- Sehr gut abfrierend
- Sehr gute Stickstoffakkumulation
- Reichhaltiges Bienenfutter
- Allroundmischung
Zusammensetzung:
47,7% Leguminosen
0% Kreuzblütler
Felderbse, Sommerwicke, Sonnenblume, Öllein, Sorghum, Phacelia, Ramtillkraut, Alexandrinerklee, Sparriger Klee, Serradella, Ackerbohne
Angaben in Samenanteil (%)
Aussaatmenge: 40 - 45 kg/ha
Aussaattermin: Ende Juli bis 25. August
Fruchtfolge: Raps, Zuckerrübe, Getreide, Mais
Nutzung: Zwischenfrucht, Winterzwischenfrucht, Sommerzwischenfrucht, Gründüngung, normaler Aussaatzeitpunkt, FAKT II E1.2-Eignung, N-Potenzial: ca. 80 kg/ha, leguminosenbetont
N-Fixx 50 mit schneller Bodenbedeckung und Stickstofffixierung . Sie ist hervorragend für Mais-/Wintergetreidefruchtfolgen geeignet und gilt als sicher abfrierend vor Sommerungen. Außerdem hinterlässt sie eine sehr gute Bodengare, wirkt stark humusbildend und trägt zur Gesundung und Vitalisierung sehr beanspruchter Böden bei. Ihr N-Nachlieferungsvermögen sollte in der N-Düngung der Folgekultur berücksichtigt werden. Sie ist schossfest und eignet sich auch für frühe Saattermine.
Zusammensetzung:
61.9% Leguminosen
0% Kreuzblütler
Felderbse, Sommerwicke, Alexandrinerklee, Öllein, Sparriger Klee, Ackerbohne, Sonnenblume, Ramtillkraut, Serradella, Sorghum, Phacelia
Angaben in Samenanteil (%)
Aussaatmenge: 40 - 45 kg/ha
Aussaattermin: Ende Juli bis 25. August
Fruchtfolge: Raps, Zuckerrübe, Getreide, Mais
Nutzung: Zwischenfrucht, Winterzwischenfrucht, Sommerzwischenfrucht, normaler Aussaatzeitpunkt, FAKT II E1.2-Eignung, N-Potenzial: ca. 100 kg/ha, leguminosenbetont
DSV TerraLife® - N-Fixx ohne Buchweizen ist hervorragend für Mais- / Wintergetreidefruchtfolgen geeignet. Die Mischung ist schossfest und eignet sich auch für frühe Saattermine.
- Schnelle Bodenbedeckung und Stickstofffixierung
- Sehr gut abfrierend
- Sehr gute Stickstoffakkumulation
Zusammensetzung:
61,9% Leguminosen
0% Kreuzblütler
Felderbse, Sommerwicke, Alexandrinerklee, Öllein, Sparriger Klee, Ackerbohne, Sonnenblume, Ramtillkraut, Serradella, Sorghum, Phacelia
Angaben in Samenanteil (%)
Aussaatmenge: 40 - 45 kg/ha
Aussaattermin: Ende Juli bis 25. August
Fruchtfolge: Raps, Zuckerrübe, Getreide, Mais
Nutzung: Zwischenfrucht, Winterzwischenfrucht, Sommerzwischenfrucht, normaler Aussaatzeitpunkt, FAKT II E1.2-Eignung, N-Potenzial: ca. 100 kg/ha, leguminosenbetont
Verbesserte Humusbildung durch hohen Leguminosenanteil
N-Fixx ohne Buchweizen ist eine harmonisch aufeinander abgestimmte Allroundmischung. Sie enthält mehr als 80 % Leguminosen (groß- und kleinkörnige) und ist somit eine ideale Gründüngungsmischung zur Erhöhung des Bodenstickstoffgehaltes. Sie ist hervorragend für Wintergetreidefruchtfolgen geeignet und gilt als sicher abfrierend vor Sommerungen. Außerdem hinterlässt sie eine sehr gute Bodengare, wirkt stark humusbildend und trägt zur Gesundung und Vitalisierung stark beanspruchter Böden bei. Ihr N-Nachlieferungsvermögen sollte in der N-Düngung der Folgekultur berücksichtigt werden.
Hersteller
Deutsche Saatveredelung AG, Weissenburger Straße 5, 59557 Lippstadt, Deutschland
https://www.dsv-saaten.de/produkte/zwischenfruechte/terralife
info@dsv-saaten.de
Artikel aus unserem AgrarBlog
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Zwischenfrüchte und ihr möglicher Einsatz für die unterschiedlichen Regeln des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ).
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Die Regelungen des GLÖZ-Standards 4 zu Pufferstreifen entlang Gewässern und der mögliche Einsatz von Zwischenfrüchten zur Begrünung.
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Die Regeln der GLÖZ 5 bestimmen Maßnahme zur Begrenzung von Bodenerosion in wind-/und wassergefährdeten Gebieten.
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Bodenerosion soll in Europa durch die Regelungen der GLÖZ 6 zukünftig verhindert werden. Sie besagt, dass 80 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes künftig mit Bewuchs bedeckt sein müssen.
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Seit diesem Jahr 2023 ist nach den Regelungen der GLÖZ 7 der so genannte Fruchtwechsel auf Ackerland verpflichtend.
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Flächenstilllegungen nach dem Regelwerk der GLÖZ 8.
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