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COMPO® Schnecken-Frei
COMPO® Schnecken-Frei

COMPO® Schnecken-Frei

  • Hochwertiges Streugranulat gegen Nacktschnecken, Gartenschnecken u.a.
  • Für die Anwendung an Zierpflanzen, Kohlgemüse- und Salatarten sowie Erdbeeren
  • Gebrauch im Freiland und im Gewächshaus
  • Gute Lockwirkung, besonders regenfest und mit hoher Reichweite
  • Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummer 007825-60
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
  • Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)
  • Absolutes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Fläschen (z.B. Gehwege, Auffahrten, Terassen, Wegen, Plätzen), sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen
  • Sicherheitsdatenblatt
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Beschreibung von COMPO® Schnecken-Frei
Sicherheits-
Datenblatt
COMPO® Schnecken-Frei
Da Schnecken hauptsächlich nachtaktiv sind, sollte COMPO Schnecken-frei am besten abends ausgestreut werden. Streuen Sie bei Befall das Granulat breitflächig und nicht in Häufchen zwischen die Kulturpflanzen. Die typische Einfärbung erleichtert die Kontrolle der Ausbringung. Solange das Korn sichtbar ist, werden Schnecken angelockt.

Nacktschnecken an Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Kohlrübe; Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Spinat; Salat-Arten; Hülsengemüse; Kartoffeln; Zuckermais; frische Kräuter und Zierpflanzen sowie Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) an Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben (Nutzung als Tafel- und Keltertrauben) im Freiland und Gewächshaus (nur Zierpflanzen). Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatiaund Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Anwendungsort:
- Garen
- Gewächshaus

Anwendung: bei Befall im Abstand von mindestens 5 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen. Max. 5 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge: 0,5 g/m² entspricht ca. 33 Körner pro m².
Erdbeeren, Weinreben (Tafel- und Keltertrauben) und Beerenobst sowie Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Spinat; Salat-Arten; Hülsengemüse; Zuckermais; frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Wartezeit bei Kartoffeln: 7 Tage. Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Die Anwendung des Mittels ist bis zu den aufgeführten Stadien in den jeweiligen Kulturen erlaubt: Kartoffel: bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken sind. Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Hülsengemüse (Verwendung als Frisch- und Trockengemüse), Zuckermais: bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl sich entfaltet. Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Salat-Arten, Spinat; frische Kräuter: bis Blattscheide des Fahnenblatts sich verlängert. Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben: bis Ende der Blüte. Zierpflanzen: bis zur Ernte.

COMPO Schnecken-frei ist gut pflanzenverträglich.

Streugranulat | Wirkstoff: Metaldehyd
Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Molluskizid
Wirkstoff: Metaldehyd
Wirkstoffgehalt im Produkt: 25 g/kg
Zulassungsnummer : 007825-60
Hersteller
COMPO GmbH, Gildenstraße 38, 48157 Münster, Deutschland
https://www.compo.de
info@compo.de
Zulassung
Zulassungsnummer: 007825-60
Wirkstoff / Gefährliche Inhaltsstoffe: Metaldehyd
Anwenderschutz
Hinweise zum Schutz des Anwenders:Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Kinder fernhalten.Erste Hilfe:Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Hände vorsorglich mit Wasser waschen. Betroffene an die frische Luft bringen. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendungwaschen. Nach Einatmen: An die frische Luft begeben, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Bei Berührung mit der Haut abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Berührung mit den Augen sofort mindestens 15 Minuten mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Verschlucken, sofort ärztlichenRat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Umweltschutz
Haustiere fernhalten. Nicht in Häufchen auslegen. Bei versehentlicher Aufnahme durch Haustiere, umgehend Tierarzt aufsuchen und Verpackung vorzeigen. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Lagerung
Kühl und trocken lagern.
Handhabung
Nacktschnecken an Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Kohlrübe; Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Spinat; Salat-Arten; Hülsengemüse; Kartoffeln; Zuckermais; frische Kräuter und Zierpflanzen sowie Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) an Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben (Nutzung als Tafel- und Keltertrauben) im Freiland und Gewächshaus (nur Zierpflanzen). Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatiaund Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Anwendung
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Entsorgung
Leere Verpackungen der Wertstoffsammlung zuführen, Packungen mit evtl. anfallenden Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien abgeben. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden.
Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln





Käuferinformation über die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln





Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig

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Nutzen Sie unseren WhatsApp-Kontakt für allgemeine Anfragen (etwa zum Leistungsspektrum, zu Verfügbarkeiten oder zu unserem Internetauftritt) speichern und verwenden wir die von Ihnen bei WhatsApp genutzte Mobilfunknummer sowie – falls bereitgestellt – Ihren Vor- und Nachnamen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der effizienten und zeitnahen Bereitstellung der gewünschten Informationen.

Ihre Daten werden stets nur zur Beantwortung Ihres Anliegens per WhatsApp verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Bitte beachten Sie, dass WhatsApp Business Zugriff auf das Adressbuch des von uns hierfür verwendeten mobilen Endgeräts erhält und im Adressbuch gespeicherte Telefonnummern automatisch an einen Server des Mutterkonzerns Meta Platforms Inc. in den USA überträgt. Für den Betrieb unseres WhatsApp-Business-Kontos verwenden wir ein mobiles Endgerät, in dessen Adressbuch ausschließlich die WhatsApp-Kontaktdaten solcher Nutzer gespeichert werden, die mit uns per WhatsApp auch in Kontakt getreten sind.

Hierdurch wird sichergestellt, dass jede Person, deren WhatsApp- Kontaktdaten in unserem Adressbuch gespeichert sind, bereits bei erstmaliger Nutzung der App auf seinem Gerät durch Akzeptanz der WhatsApp-Nutzungsbedingungen in die Übermittlung seiner WhatsApp-Telefonnummer aus den Adressbüchern seiner Chat-Kontakte gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat. Eine Übermittlung von Daten solcher Nutzer, die WhatsApp nicht verwenden und/oder uns nicht über WhatsApp kontaktiert haben, wird insofern ausgeschlossen.

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